Am 26. September, also heute in einer Woche, ist es so weit: die Bundestagswahl 2021 steht an! Seit einigen Wochen sieht man an jeder Ecke Wahlplakate mit teils konkreten und teils kryptischen Wahlversprechen. Die drei großen Player dieses Jahr: Annalena Baerbock (Grünen), Olaf Scholz (SPD) und Armin Laschet (CDU). Das Ende: sehr offen.

Aber wen genau wählt man eigentlich?
Warum habe ich zwei Stimmen, die ich abgeben kann?
Und was passiert nach der Wahl?

Um diese Fragen zu beantworten, gibt es die wichtigsten Begriffe und den Ablauf noch einmal kurz und knackig erklärt, damit du bestens gewappnet ins Wahllokal gehen kannst!

Aber von vorn. Am 26. September 2021 wird der 20. Bundestag gewählt. Diese Bundestagswahlen finden in einem Turnus von vier Jahren statt.

Was viele nicht wissen: Die Entscheidung, ob es Baerbock, Scholz oder Laschet wird, treffen die Wählenden nur indirekt. Denn es werden die Abgeordneten in den Bundestag gewählt und das gewählte Parlament entscheidet dann, wer Bundeskanzler:in wird.

Bei der besagten Bundestagswahl können zwei Stimmen abgeben werden. Mit der Erststimme wird die:der Kandidat:in des eigenen Wahlkreises in den Bundestag gewählt. Hier gewinnt der:die Politiker:in mit den meisten Stimmen. Mit der Zweitstimme kann man sich für die Partei entscheiden, die man wählen möchte. Über eine vorher festgelegte Liste werden dann die jeweiligen Politiker:innen für die jeweilige Partei ins Parlament geschickt.

Durch die Erst- und Zweitstimme kann es dann zu sogenannten Überhangmandaten kommen. Das passiert, indem mehr Direktkandidat:innen (durch die Erststimme) in den Bundestag gewählt werden, als der Partei eigentlich durch die Zweitstimme zustehen würden.

Allerdings schaffen es nicht alle Parteien in den Bundestag. Entscheidend ist hierbei die magische Fünfprozenthürde, also das Erreichen von mindesten fünf Prozent durch die Zweitstimme.

Wenn wir alle unsere Stimmen abgegeben haben und diese ausgezählt worden, kommt es zu den Koalitionsverhandlungen, bei denen entschlossen wird, welche Bündnisse eingegangen werden, wie die Minister:innenposten besetzt werden und wie das Regierungsprogramm aussehen wird. Erst dann wird der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin gewählt – und zwar vom Bundestag auf Vorschlag des Bundespräsidenten.

Nachdem das nun geklärt ist, bleibt nur noch eins zu sagen: Geht wählen und nutzt eure Stimme!

Illustration: Teresa Vollmuth

Dieser Text erschien zuerst auf DIEVERPEILTE.

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Seit 2020 Redakteurin bei DIEVERPEILTE. Hat Kommunikationswissenschaften studiert und machte 2022 ihren Master in Journalismus. Themenschwerpunkte sind Gesellschaftspolitik, Mental Health und Musik.

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