Bevor ich mich arbeitslos meldete, lebte ich von dem Geld meiner Familie und diversen Jobs. Arbeitslos im eigentlichen Sinne war ich nie, ich arbeitete jeden Tag. Mit Corona verlor ich jedoch die Motivation, mich nach einem neuen Nebenjob umzuschauen und fing an, meine Freizeit in Dinge zu stecken, die mir wichtig sind. So entschied ich mich für meine Selbstständigkeit und die Gründung eines Unternehmens. Der Traum, davon leben zu können, ließ auf sich warten. Bevormundet werden wollte ich aber auch nicht mehr. Also meldete ich mich Anfang des Jahres bei der Agentur für Arbeit erwerbslos – von der Abhängigkeit meiner Familie in die Abhängigkeit des Jobcenters.
Komplikationen gab es erst mal keine. Dafür eine Menge Papierkram. Den Antrag auf Arbeitslosengeld I stellte ich im Februar. Das erste Geld erhielt ich Ende März. 284, 10 Euro – dabei handelt es sich um 60 Prozent meines letzten Nettogehalts. Eine finanzielle Unterstützung, die die Bundesagentur für die Dauer von maximal zwölf Monaten zur Verfügung stellt. Da dieses Geld nicht mal für Essen reicht, wurde mir empfohlen, zusätzlich einen Antrag auf Arbeitslosengeld II beim Jobcenter zu stellen. Das war ebenfalls im Februar und das eigentliche Problem.
„Arbeitslosengeld II soll ein würdevolles Leben garantieren“, schreibt die Agentur für Arbeit auf ihrer Homepage. Gedacht ist das Geld für Menschen ohne Beschäftigung. Darunter fallen auch Eltern, die ein oder mehrere Kinder bis zum 3. Lebensjahr großziehen und Beihilfe benötigen. Arbeitssuchenden und Selbständigen bietet das Arbeitsamt zudem Hilfestellung bei der Jobsuche und diversen Weiterbildungsmöglichkeiten. Klingt nach einer schönen Sache. Aber noch schöner wäre es gewesen, hätte ich eine Chance auf dieses Leben bekommen. Zumal ich die Kriterien dafür erfüllte.
Als ich mich bei der Agentur für Arbeit erkundigte, sagte man mir, dass ich Anspruch auf Arbeitslosengeld II habe, da ich mindestens zwölf Monate lang versicherungspflichtig beschäftigt war. Alles klar, dachte ich, dann brauche ich ja nichts weiter tun, als die Unterlagen auszufüllen. Zu diesem Zeitpunkt war ich froh, dass das Amt Hilfe beim Ausfüllen der Formulare – ein dicker, fetter Haufen ekliger Bürokratie – anbot und mich in dem Glauben ließ, ein Recht auf das Geld haben zu können.
Wir kamen gut zurecht, die Arbeitsagentur und ich. Meine Berater:innen waren immer telefonisch erreichbar, beantworteten geduldig meine Fragen und das Geld wurde zügig überwiesen.
Was mich stört, ist der Umgang mit den mir zugewiesenen Sachbearbeitern vom Jobcenter. Als ich den Antrag auf Arbeitslosengeld II stellte, war mein Berater Herr. E. noch (recht) regelmäßig erreichbar, sowohl per E-Mail als auch am Telefon. Was ein netter Kerl dachte ich, als er mir anbot, die Unterlagen mit mir zusammen auszufüllen.
Kurze Zeit darauf lernte ich, dass es auch anders laufen konnte. Das war Mitte März, als ich einen Brief vom Landratsamt erhielt, mit der Mitteilung, dass ich keinen Anspruch auf den Regelsatz mehr habe. Grund: Ich hätte mich innerhalb der mir vorgegebenen Frist nicht beim Jobcenter gemeldet und somit die von mir geforderten Unterlagen unterschlagen. Gemeint ist der Bewilligungsbescheid der Arbeitsagentur, den man braucht, um Arbeitslosengeld II zu beantragen. Unterlagen, die ich zu diesem Zeitpunkt weder hatte noch weiterleiten konnte.
Natürlich habe ich versucht, das Jobcenter schnellstmöglich darüber zu informieren. Das sagte ich meinem Berater Herrn E. auch fristgerecht, und zwar am 10. März per Telefon. Bis zum Fristende hatte ich noch einen Tag. »Okay, dann reichen Sie die Unterlagen nach, sobald sie diese haben«, antwortete er daraufhin. Ich, gutgläubig, wie ich eben bin, gab mich damit zufrieden und dachte nicht weiter darüber nach.
Dass man Ämtern alles (egal was!) immer schriftlich bestätigen sollte, lernte ich eines Morgens, kurze Zeit darauf. Mit dem Weckruf meiner Tante, die mir den Brief übermittelte, indem stand, dass ich mein Recht auf Arbeitslosengeld II nun endgültig versäumt hätte. Mit der Begründung, dass ich mich nicht beim Jobcenter gemeldet hatte.
Ähm, WTF?
Mit einem leicht sauren Unterton fragte mich meine Tante, warum ich mich denn nicht gekümmert habe. »Das habe ich doch!!«, rief ich daraufhin. »Schau hier, da hatte ich mit Herrn E. gesprochen. Er sagte auch, dass das alles in Ordnung wäre.« »Hast du das auch schriftlich?«, erwiderte sie vorausschauend. »Nein…«. Ich also wieder am Telefon, wähle die Nummer des für mich zuständigen Jobcenters. Nach einigen Versuchen erreichte ich meinen Berater, der mir daraufhin mit einem abgestumpften »Achja, stimmt. Dann reichen Sie den Bewilligungsbescheid nach, sobald sie ihn haben«, antwortete. Alles klar, dachte ich und ging zu meiner Tante, um ihr meine Kompetenz auf die Nase zu binden. »Du musst das schriftlich machen. Leg am besten sofort Widerspruch ein, am Telefon bringt dir das gar nichts«.
Das tat ich.
Meine Tante war es auch, die mich vor meinem Ansprechpartner Herrn E. warnte. Ein paar Jahre zuvor hatte sie einem Geflüchteten dabei geholfen, einen Antrag auf Grundsicherung beim Jobcenter zu stellen. Erfolgreich. Doch der Weg dorthin erwies sich als schwierig. A., ein Geflüchteter aus Syrien, der in diesem Fall kein deutscher Staatsbürger war und noch nicht lange genug in Deutschland war, um unsere Sprache lernen zu können. Für ihn wäre es ein Ding der Unmöglichkeit gewesen, ohne die Hilfe meiner Tante die Anlagen selbstständig auszufüllen. Zumal sich die Zusammenarbeit mit Herrn E. als mühsam erwies. Ich weiß noch, dass A. sagte, dass er sich damals wie ein Mensch zweiter Klasse behandelt fühlte.
Die nächsten Wochen machte ich alles, was das Jobcenter von mir verlangte. Am 08. April wurde mir ein neuer Berater, Herr F., zugewiesen. Durch meine zuvor angemeldete Selbstständigkeit fiel ich dementsprechend auch als selbstständig tätige Person in eine andere Sparte. Und obwohl ich kein Geld mit meiner Arbeit verdiene, wollte das Jobcenter alle möglichen Informationen und Unterlagen von mir, die mein Unternehmertum und weitere Angelegenheiten anging: Konto- und Paypalauszüge, Anlage EKS, Arbeitsverträge, Nachweise über Zuschüsse von Familienmitgliedern, künftiger Arbeitsvertrag.
Wenn der deutsche Staat festlegt, was einem Bedürftigen zusteht, schaut er ganz genau hin: 23,82 Euro im Monat für Toilettenpapier und andere Hygieneartikel, 30 Euro im Monat für Zigaretten, 6,11 Euro für Gewürze. Aus lauter solchen penibel berechneten Einzelbeträgen setzt sich die Summe zusammen, die Mittellose als Unterstützung erhalten. Das kann man so machen. Bloßgestellt fühlt man sich als Antragsteller:in aber schon ein wenig.
Die Unterlagen wurden hierbei nur analog akzeptiert, digital sagte man mir, wäre nicht möglich, aufgrund des Datenschutzes. Somit war ich bei über 100 Seiten, Portogebühren, einigen Telefonaten – was insgesamt aufwendig und teuer für mich war. Ich glaube man sollte bedenken, dass Menschen, die einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen, in den meisten Fällen kein oder nur wenig Geld besitzen. Um die Hilfe vom Staat zu erhalten, musste ich also einiges ausgeben, um die geforderten Unterlagen einsenden zu können.
Währenddessen lebte ich von 284, 10 Euro. Zu dieser Zeit hatte ich das Glück, kostenfrei bei Freundinnen schlafen zu können. Doch da diese wenige Wochen später aus ihrer Wohnung auszogen, musste ich ein neues Zimmer beziehen. 400 Euro Miete.
Als ich für das WG-Zimmer zusagte, dachte ich, dass mich das Geld des Jobcenters rechtzeitig einholen würde. Es war Ende April und der Antrag war vor drei Monaten gestellt worden. Die Tage verstrichen und anstelle des Geldes, erhielt ich weitere Forderungen, Formulare nachzureichen. Langsam wurde mir bewusst, dass ich meine Miete auf anderem Wege bezahlen musste. Meine Familie wollte ich nicht mehr um Hilfe bitten. Deshalb erstellte ich auf Instagram einen Storyaufruf mit der Bitte um Spenden, um den kommenden Monat nicht obdachlos sein zu müssen. Ich hatte Glück, unsere Leserschaft unterstützte mich wie nie zuvor und bereits am nächsten Tag hatte ich die Miete zusammen und konnte aufschnaufen.
Nun hieß es Warten. Eine Woche, zwei, dann drei und letztendlich war ich schon in Korfu, wo ich die nächsten Monate leben und arbeiten werde, mit der Hoffnung, wenigstens eine Nachzahlung zu erhalten. Am 07. Juni erhielt ich dann die Absage.
„Ihrem Widerspruch vom 22.03.2021 gegen den Bescheid vom 18.03.2021 kann nicht stattgegeben werden. Er wird hiermit zurückgewiesen:
Mit Schreiben des Landratsamtes Würzburg vom 01.02.2021, 05.02.2021 und 17.02.2021 wurden Sie aufgefordert, die zur Prüfung Ihres Antrags benötigten und dort näher bezeichneten Unterlagen vorzulegen. [ … ] Nachdem Sie bis zum 11.03. 2021 die angeforderten Unterlagen nicht vorgelegt hatten, wurden Ihnen die Leistungen mit Bescheid vom 18.03.2021 versagt, da Sie ihrer Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen seien.“
Herr E. …! Viel mehr fiel mir in diesem Moment nicht dazu ein. Telefonisch erreichen konnte ich natürlich niemanden, egal, um welche Uhrzeit und wie oft ich es probierte.
Hilfe erhielt ich keine mehr. Nur Wut. Groll, den ich auf die deutschen Ämter verspürte, Machtlosigkeit, der ich mich ausgesetzt fühlte und Frustration über die teuren Mieten, die ich mir eigentlich nicht leisten kann. Ich befinde mich in einer Situation, die ich als nicht fair empfinde. Ich habe einen Vollzeitjob, gehe meiner Arbeit leidenschaftlich nach und glaube, dass ich mit ihr einen Mehrwert schaffen kann. Leider sind der Staat und ich da nicht einer Meinung. Mir wurde der komplette Regelsatz gestrichen und das, obwohl ich meiner Pflicht nachgekommen war, wenn auch nicht schriftlich. Ich hatte sie weder vergessen, noch verpennt, gab mir Mühe, alle Fragen zu beantworten, wenn das Amt Informationen benötigte. Zu behaupten, ich hätte drei Mahnungen ignoriert, ist einfach falsch. Der erste Brief enthielt die erste Aufforderung, den Bescheid – den ich nicht hatte – einzureichen. Auf den zweiten Brief hatte ich mich telefonisch gemeldet und der letzte enthielt die Ablehnung, auf die ich telefonisch und schriftlich mit einem Widerspruch reagiert hatte.
Auch Menschen aus meinem Umfeld beziehen Arbeitslosengeld. Sie kennen diese Probleme. Viele von ihnen verfolgen einen Traum, der noch nicht das nötige Kleingeld abwirft, um über die Runden zu kommen. Andere befinden sich in schwierigen Lebensphasen. Tatsache ist: Wenn man sich unter den Antragsteller:innen in den Jobcentern der Republik umschaut, dann sitzen da nicht nur die Leute, die man aus dem Nachmittagsprogramm von RTL kennt, sondern eben auch hochqualifizierte Leute, die eben noch Träume haben, die sie realisieren möchten. Leider müssen wir oft feststellen, dass es oft deutlich einfacher ist, irgendwo als OK bezahlte:r Werkstudent:in mit Semesterticket und BAföG-Unterstützung unterzukommen, als eine Vollzeitstelle als theoretische:r Berufseinsteiger:in zu bekommen.
Gerade dann, wenn man „irgendetwas mit Medien“ machen möchte und sich bewusst gegen andere Berufe entschieden hat.
Ich kenne Menschen, die behaupten, dass man in Deutschland nicht auf der Straße leben muss. Ich verstehe, was sie damit meinen. Trotzdem: Wo wäre ich gelandet, hätte ich nicht so gute Freund:innen und keine Familie, die mich zur Not unterstützen würde?
Überlegt, ob ich erneut Widerspruch einlegen soll, habe ich. Und dann? Den Fall vor das Sozialgericht ziehen?
Illustration © Alina Dietrich

Jetzt DIEVERPEILTE supporten und mit dieser geilen Autorin anstoßen!
Folgt uns auf Facebook, Instagram und Spotify.
Autor:innen
Ist in Nürnberg aufgewachsen, brach erfolgreich drei Studiengänge ab und entdeckte ihre Leidenschaft für den Journalismus durch ein Praktikum in einer Musikredaktion. 2019 gründete sie das DIEVERPEILTE-Magazin. Themenschwerpunkte sind Mental Health, Krankheiten, soziale Ungerechtigkeit, Sexualität und Drogen.